AGB

AGB für Auftraggeber der Designagentur »Im Neuland GmbH«, Grillparzerstraße 31, 81675 München. Das Unternehmen wird im nachfolgenden Text »Im Neuland« genannt. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle an »Im Neuland« erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte


1.1
Jeder an »Im Neuland« erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, welcher die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen vorsieht.

1.2
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3
»Im Neuland« überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.4
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

2 Änderungsvorbehalt und Gestaltungsfreiheit

Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinn einer besseren Performanz angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit, d.h. Designer schulden keine bestimmte Gestaltung, sondern nur eine, die der Aufgabenstellung entspricht. Wünscht der Auftraggeber nach der schriftlichen Freigabe, während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3 Originaldaten

3.1
»Im Neuland« ist nicht verpflichtet Originaldaten (offene Daten wie z. B. Indesign-, Photoshop, Quarkfiles) an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Originaldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4 Haftung

4.1
Der Ersatz für Schäden des Nutzers, die von »Im Neuland«, seinen Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht wurden, leistet »Im Neuland« a. immer, wenn eine Hauptleistungspflicht des Vertrages oder sonstige wesentliche Pflicht schuldhaft verletzt wurde, sowie b. in allen übrigen Fällen, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als vorhersehbare Schadenshöhe gilt für den einzelnen Schaden die dreifache Vertragssumme.

4.2
»Im Neuland« ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verwantwortlich, die der Auftraggeber liefert. Sollte »Im Neuland« durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber »Im Neuland« von der Haftung frei.

5 Kreation Dritter

5.1
Zieht »Im Neuland« zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird »Im Neuland« deren Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang an den Auftraggeber übertragen. Sofern nach der Auftragsbeschreibung der Erwerb von Kreativleistungen Dritter vorgesehen oder unumgänglich ist, wird »Im Neuland« die erforderlichen Rechte erwerben und die Lizenzgebühren als Fremdkosten belasten. Widerspricht der Auftraggeber dem Rechteerwerb, wird »Im Neuland« die Rechte nicht erwerben und den Auftraggeber darauf hinweisen, welcher Teil des Auftrages damit unausführbar geworden ist.

5.2
Arbeitsmittel (Datenträger, Entwurfsmaterialien usw.) bleiben jeweils im Eigentum von »Im Neuland«. »Im Neuland« wird berechtigt, in üblicher Größe und Form einen Urhebernachweis anzubringen. »Im Neuland« kann den Auftraggeber in seine Referenzliste aufnehmen.

6 Vergütung

6.1
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

6.2
Werden die Entwürfe später oder in wesentlich größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist »Im Neuland« berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

6.3
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die »Im Neuland« für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

6.4
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

7 Fälligkeit der Vergütung

7.1
Werden die bestellten Arbeiten als Teilabschnitte abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Dies wird im Bedarfsfall gesondert schriftlich vereinbart

8 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

8.1
Sonderleistungen werden – sofern diese Arbeiten nicht ausdrücklich im Angebot festgeschrieben sind – dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

8.2
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, Versandkosten etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

8.3
Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.

9 Produktion

9.1
Die Produktionsüberwachung durch »Im Neuland« erfolgt nur nach Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist »Im Neuland« berechtigt, nach eigenem Ermessen die vor Ort notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. »Im Neuland« haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2
Etwaige Über- oder Unterlieferungen von Druckauflagen durch Lieferanten sind – sofern sie einen prozentualen Wert von 10 nicht überschreiten – durch den Auftraggeber vollständig in Kauf zu nehmen. Sofern der Auftraggeber diese marktübliche Regelung nicht akzeptiert, ist dies vor Auftragserteilung gegenüber »Im Neuland« schriftlich festzulegen.

10 Abwehrklausel

10.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

11 Schlussbestimmungen

11.1
Gerichtsstand ist der Sitz von »Im Neuland«.

11.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: 20. April 2021

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